Satzung der "Deutschen Organisation nichtkommerzieller Anhänger des lauteren Donaldismus" (D.O.N.A.L.D.)

§ 1: Die D.O.N.A.L.D.

§ 1.1: Zielsetzung

Ziel der Organisation ist die Pflege, Förderung und Verbreitung donaldistischen Sinngutes.

§ 1.2: Hymne

Hymne der Organisation ist das bekannte Lied "Der rührselige Cowboy".

§ 2: Organisationsform

§ 2.1: Mitglieder

Mitglied kann jeder werden, der glaubhaft versichern kann, dass er sich den Grundlagen der Satzung unterwerfen wird, der auf dem Boden der Freiheitlich Donaldistischen Grundordnung (FDGO) steht und der als unbescholten im donaldistischen Sinn gilt. Der Vollbesitz der geistigen und körperlichen Kräfte sowie der bürgerlichen Ehrenrechte ist nicht erforderlich. Die Mitgliedschaft setzt einen schriftlichen Antrag mit unterzeichneter Aufnahmeerklärung auf den Formularen der Organisation voraus.

§ 2.2: Würdenträger

Die Organisation ist nach dem Prinzip des donaldistischen Zentralismus aufgebaut; d.h. alle Würdenträger sind weisungsgebunden.

§ 2.3: Mitgliederversammlungen

Die jährlich stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung (MV) wählt die Würdenträger und bringt bei Linienstreitigkeiten Abweichler auf die donaldistische Linie zurück.

§ 2.4: Ernennung von Würdenträgern

Sofern die Würdenträger nicht von der MV gewählt werden, ernennen sie sich selbst oder werden von einzelnen Mitgliedern gekürt.

§ 2.5: Präsidente

An der Spitze der Organisation steht die Präsidente. Ist sie männlichen Geschlechts, so ist die Bezeichnung "Präsiderpel" statthaft. Sie ist zuständig für die Wahrung der Organisationsehre, Einberufung und Leitung von Mitgliederversammlungen, Koordination der Ausschüsse und die Repräsentation.

§ 2.6: Zeremonienmeister

Ihr folgt der Zeremonienmeister. Er vertritt die Präsidente und geht ihr zur Hand. Besondere Aufgaben siehe § 6.

§ 2.7: Kassenwart

Der Kassenwart lenkt die finanziellen Geschicke der Organisation und untersteht der Präsidente. Zack!

§ 2.8: Außerordentliche Mitgliederversammlung

Auf Antrag von mindestens 3,13% der Mitglieder wird eine außerordentliche MV einberufen.

§ 2.9: Rechenschaftsberichte

Präsidente, Zeremonienmeister und Kassenwart legen auf jeder MV Rechenschaft ab.

§ 2.10: Mitgliedsbeitrag

Die MV setzt die Höhe des zu entrichteten monatlichen Mitgliedsbeitrages fest. Er wird zur Verwirklichung der in den §§ 3-6 spezifizierten Aktivitäten sowie für Verwaltungsarbeiten verwandt.

§ 2.11: Verstoß gegen den Donaldismus, die Satzung und alle anderen heiligen Grundwerte

Wer gegen den Donaldismus, die Satzung und alle anderen heiligen Grundwerte verstößt, kann ausgeschlossen werden.

§ 2.12: Verstoß gegen den nichtkommerzialistischen, lauteren Donaldismus

Wer gegen das allerheiligste Prinzip des nichtkommerzialistischen, lauteren Donaldismus verstößt, wird ausgeschlossen.

§ 2.13: Schismen durch selbsternannte Würdenträger

Wer sich selbst zum Würdenträger dergestalt ernennt, dass die Gefahr eines Schismas entsteht, wird ausgeschlossen.

§ 2.14: Beschlussfähigkeit der MV

Die MV ist beschlussfähig.

§ 2.15: Satzungsänderungen durch die MV

Die MV kann alles Mögliche, auch Satzungsänderungen, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschließen. Ausgenommen sind solche Satzungsänderungen, die den Zweck der Organisation (§1.1) betreffen oder den Geist der Freiheitlich Donaldistischen Grundordnung verraten. Derartige Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung aller stimmberechtigten Mitglieder.

§ 3: BafdoKug

§ 3.1: Wahl und Aufgaben

Es wird ein Beschaffungsausschuss für donaldistisches Kulturgut (BafdoKug) gewählt, dessen donaldistische Ehrenpflicht es ist, durch Zeitungsannoncen etc. donaldistische Reliquien, insbesondere alte Micky-Maus-Hefte, zu beschaffen, ggf. zu kaufen.

§ 3.2: Zusammensetzung

Der BafdoKug besteht aus drei besonders ehrenwerten und extrem charakterfesten Mitgliedern der Organisation.

§ 3.3: Das Duck-Museum Storch

Das Duck-Museum Storch verwaltet das nationale Zentralarchiv bis auf weiteres. Dieses wird mit den beschafften Reliquien vervollständigt. Anm.: Das Duck-Museum Storch ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

§ 3.4: Vergabe von Reliquien im Bestand

Alle weiteren Reliquien werden nach dem Prinzip des nichtkommerzialistischen Donaldismus an interessierte Mitglieder vergeben.

§ 3.5: Beschaffungs- und Verteilungsmodalitäten

Die besonderen Beschaffungs- und Verteilungsmodalitäten werden in einer von den drei Trägern des BafdoKug zu erstellenden Verwaltungsverordnung zur reibungslosen Durchführung des BafdoKug (VerwVOreibglDurchfgdBafdoKug) geregelt.

§ 4: Zentralorgan

§ 4.1: Der Donaldist

DER DONALDIST (DD) ist das Zentralorgan der D.O.N.A.L.D.!

§ 4.2: Herausgeber

Herausgeber des DD ist die Zentralreducktion des DD in Zusammenarbeit mit dem Kassenwart. Zack!

§ 5: Duck-Forschung

§ 5.1: Hauptziel der D.O.N.A.L.D.

Die Duck-Forschung ist eines der Hauptziele der Organisation.

§ 5.2: Mitgliederbeteiligung

Jedes Mitglied ist aufgerufen, Duck-Forschung nach den Grundlagen des wissenschaftlichen Donaldismus-Barksismus zu betreiben und geeignete Arbeiten dem DD zur Veröffentlichung zu übergeben.

§ 5.3: Donaldismus im Bildungswesen

Die Organisation ist bestrebt, den Donaldismus im Bildungswesen zu verankern.

§ 6: Organisationsleben

§ 6.1: Zeremonien

Es finden Zeremonien unbegrenzten Ausmaßes statt. Die Ausrichtung derselben obliegt dem Zeremonienmeister.

§ 6.2: Ordensverleihungsausschuss

Es wird ein Ordensverleihungsausschuss (OVA) gebildet, der Orden an verdiente Donaldisten zu verleihen hat. Die Orden werden nach Gewicht verliehen oder händeweise verteilt.

§ 6.3: Entenhausener Bürgermeister

Dem OVA steht der Entenhausener Bürgermeister vor. Bei dessen Abwesenheit vertritt ihn ein Mitglied des OVA.

§ 6.4: Ehrenmitgliedsausschuß

Es wird ein Ehrenmitgliedsausschuß (EMA) gebildet, der Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten ernennt.

§ 6.5: Vorsitz des EMA

Carl Barks ist Vorsitzender des EMA.

§ 6.6: Weitere Ausschüsse

Es sind weitere Ausschüsse zu bilden.

§ 6.7: Abwirtschaftung von Präsidenten

Abgewirtschaftete Präsidenten haben im Falle ihres Abwirtschaftens Schwarze Suppe oder Pastinaken-Pudding (Pastinaca sativa; Hirschmöhre) zu verspeisen.

§ 6.8: Justizrat

Zur fachgerechten Rechtsverdrehung wird ein Justizrat ernannt. Dieser darf sich zur besseren Durchsetzung der donaldistischen Dogmen mit ehrfurchtsgebietenden Namen Entenhausener Jurisprudentien schmücken, wahlweise!?

§ 6.9: Durchsetzung donaldistischer Zielvorstellungen

Es werden Schnellstrafen zur Durchsetzung donaldistischer Zielvorstellungen verhängt. Näheres regeln regionale Durchführungsbestimmungen (ReDuBes).

§ 7: Notwendige Satzungsergänzungen zum Zwecke der Eintragung der Organisation in das Vereinsregister

§ 7.1: Name des Vereins

Der Name der Organisation ist "Deutsche Organisation nichtkommerzieller Anhänger des lauteren Donaldismus", Kurzform: D.O.N.A.L.D.

§ 7.2: Vereinssitz

Sitz der D.O.N.A.L.D. ist Berlin.

§ 7.3: Eintragung ins Vereinsregister

Die D.O.N.A.L.D. soll im Vereinsregister eingetragen werden.

§ 7.4: Austritt aus der D.O.N.A.L.D.

Mitglieder können formlos zum Monatsende austreten.

§ 7.5: Vorstand der D.O.N.A.L.D.

Die Präsidente ist Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Ist mehr als eine Präsidente zum Vorstand gewählt, so vertreten die Präsidenten die D.O.N.A.L.D. gemeinschaftlich.

§ 7.6: Einladungen zu Mitgliederversammlungen

Einladungen zu Mitgliederversammlungen (MV) werden in der internen Zeitschrift "Mitteilungen für Mitglieder" (MifüMi) und der Webseite "donald.org" bekannt gemacht.

§ 7.7: Protokollierung eintragungsrelevanter Beschlüsse

Eintragungsrelevante Beschlüsse der MV werden protokolliert. Das Beschlussprotokoll wird von der Präsidente, die zum Beginn der MV noch im Amt war, unterzeichnet.


Zusätze zur Satzung der D.O.N.A.L.D.

Zus. 1: Kommerzialisten

Ein Kommerzialist ist u.a., wer daran interessiert ist, daß die Preise für Donaldistisches Kulturgut (DoKug) steigen!

zul. geändert am 11.11.2024 um 22:48:14 Uhr